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Preise + Kataloge |
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Pyroartikel und Pyrotechnik der Klasse PT-1 kann ab 18 Jahren mit dem Nachweis des Bestimmungszweckes
abgegeben werden. Auf eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde kann bei einem Abbrand jedoch nicht verzichtet werden. (Versammlungsstättenverordnung etc.) Bitte Kopie des Personalausweises faxen.
Pyroartikel der Klasse PT-2 und Klasse IV kann nur an Personen mit dem dafür notwendigen Erlaubnisschein §7 sowie Befähigungsscheines § 20 abgegeben werden. Bitte Kopie zusenden bzw. faxen. |
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